Eigenbedarfskündigung: Behinderung als Härtefall?
vom 16.11.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Hallo, ich wohne seit 03.2007 in dieser Wohnung, das Haus wurde verkauft und der neue Besitzer, wohnhaft in Düsseldorf ,hat mir gekündigt wegen Eigenbedarfs. Das Haus ist in Köln. Eine Kündigung seiner Anwaltskanzlei wurde mir zugestellt und sechs Monate Zeit, also bis Ende Feb.2013 eingehalten.