Lizensgebühren Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)Bonn
vom 7.10.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen bezüglich des Anbaus von Getreide der Verpflichtung für das von den jeweiligen Saatgutzüchtern entsprechend deren Getreidesorten Anbaugebühren an den Züchter zu entrichten. Die Eintreibung der Gebühren liegt in Händen der STV GmbH in Bonn. Landwirte werden einmal jährlich zur Abgabe von Sortenerklärungen aufgefordert.