Nachlassinsolvenzverwalter fordert Lebensversicherung zurück
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Es geht hier um eine ausgezahlte Lebensversicherung, die der Nachlaßinsolvenzverwalter zurück fordert, da mein verstorbener Exmann verschuldet war. wortlaut der Begründung: " die Einräumung des Bezugsrechts und Auszahlung unterliegt der Insolvenzanfechtung gemäß § 134 InsO......Sie haben für die erhaltene Versicherungsleistung keine Gegenleistung erbracht." Unsere gemeinsamen Kinder (die meines verstorbener Exmanns und mir) haben das gleiche Problem. Frage: Was können denn im allgemeinen und im speziellen als Gegenleistungen in die Wagschale geworfen werden um der Begründung "keine Gegenleistung erbracht" zu widersprechen bzw den Anspruch zu begründen.