Bauzeit
vom 25.11.2006
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Ein Hinweis ob der der Vertrag sich nach BGB oder VOB richtet findet sich nicht außer: „Für die Behebung etwa vorhandener Mängel der geschuldeten Bauleistung haftet der AN nach den Bestimmungen des BGB zum Werkvertrag.“ 1. Frage: Sind wir mit Ablauf der 6 Monate Bauzeit berechtigt, unsere Forderungen (Miete etc. ) geltend zu machen, da ja der Vertrag bei der Ausführung keine Entschuldigungsgründe zulässt? ... Frage: Dürfen wir Geld von der letzten Rate / evtl. auch vorletzten Rate zur Aufrechnung auch für Mängel oder noch nicht erfüllte Leistungen einbehalten?