Unterhalt usw.
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damne und Herren, wenn aus einer 1992 selber abgegebenen Erklärung Unterhalt in der Summe XX für 1Ex-Frau, 2 Kinder alles Einzelbeträge, zusammen der Betrag xx abgeben wurde, dieses dann in einem Termin beim AG bei der Ehescheidung in einen VERGLEICH gweandelt wurde. Ist das bindend. Wenn ein Teil dann später bei der EX an einem OLG gwaNDELT WIRD IN EIN Urteil.