Schadenersatz wegen mangelhafter Handwerkerleistungen
vom 21.8.2009
20 €
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Dabei hat er auch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seiner Angestellten mit zu vertreten (§ 278 BGB) Dem Kunden ist durch den Pfusch ein Schaden entstanden. Dieser liegt in der mangelhaften Sache selbst kann aber auch dadurch entstehen, dass durch die mangelhafte Sache weitere Schäden verursacht werden. § 637 Selbstvornahme. (1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. (2) § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.