Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
Sehr geehrte Damen und Herren, vor 2 Tagen habe ich eine Wohnung gemietet, die ich 6 Tage zuvor besichtigt hatte. Nach einer zweiten genaueren Besichtigung 1 Tag nach Vertrag, erkannte ich, dass die Wohnung komplett verwohnt ist. Hier meine Fragen: 1) Im Mietvertrag (Herausgegeben von Haus & Grund Hessen) ist unter § 15 Zustand der Mieträume festgehalten, dass weder der Mieter noch der Vermieter vor Einzug Arbeiten durchzuführen hat.