§ 142 StGB,feststellungspflicht
vom 4.5.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
gelegenheit zur äußerung nach § 163a StPO wurde mir gegeben.diese beschuldigung kann ich überhaupt nicht verstehen.nun meine frage: ist es überhaupt sinnvoll mich jetzt daraufhin schriftlich zu äussern,oder könnte das nachteilig sein?