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Selbstbeteiligung Firmenwagen

5. Januar 2009 11:04 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Letzte Woche hatte ich mit meinem Firmenwagen, der mir auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, einen selbst verschuldeten Blechschaden. Die Fahrt war privat veranlasst. Höhe des Schadens ca. 3.000 bis 5.000 €. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert, mit 1.000 € Selbstbeteiligung.
Wer trägt die Selbstbeteiligung, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

5. Januar 2009 | 11:22

Antwort

von


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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


die Beantwortung der Frage richtet sich nach dem Unfallverlauf und dem Grad der Fahrlässigkeit, die Ihnen angelastet werden kann:

Bei einem Unfall mit nur leichter Fahrlässigkeit, wenn Sie also nur eine geringe Schuld trifft, haftet der Arbeitgeber voll und hat die Selbstbeteiligung auch zu tragen.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit, teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich diese Kosten. Die Höhe der einzelnen Beträge und der Quote hängt dabei aber vom Einzelfall ab, wobei die anteilige Haftung des Arbeitnehmers aber höchstens das halbe Monatsgehalt betragen kann.
Kann man Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen, z.B. Alkoholeinfluss, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, haften Sie in vollem Umfang, müssen also die Selbstbeteiligung alleine tragen.


Dass der Unfall sich bei einer Privatfahrt ereignet hat, ist dabei irrelevant, da Ihnen auch die private Nutzung ja offenbar arbeitsvertraglich eingeräumt worden ist. Dann dann sich auch solche Unfälle über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten zu beurteilen ( BAG, Urt. v. 05.02.2004, Az.: 8 AZR 91/03 ).

Daher wird es hier entscheidend auf den genauen Unfallablauf ankommen, ob und wenn in welcher Höhe Sie die Selbstbeteiligung zu tragen haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle




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