Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die ersten Fragen:
- Kann ich den Chef- und Facharzt daführ haftbar machen?
Ja, aus Behandlungsvertrag
- Gibt es die Möglichkeit Schmerzensgeld geltend zu machen und wenn ja, in welchem Bereich kann ich so etwas finanziell bewegen?
Ja, bis 5.000 €, wenn kein Dauerschaden vorliegt
Dazu noch
http://www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de/behandlungsfehler/27-schmerzensgeld-wegen-behandlungsfehler
- Wie müssen wir das ganze beweisen, darstellen und belegen?
Sie beweisen, dass ein Behandlungsfehler (=unterlassene Befunderhebung) passiert ist, der zu einem Schaden (=Nichtbehandlung), dieser seinerseits zu Schmerzen geführt hat. Falls die unterlassene Befunderhebung einen groben Behandlungsfehler darstellt (z. B. nach Meinung des Sachverständigen), muss der Arzt beweisen, dass auch im Falle, wenn alles fehlerfrei gelaufen wäre, zu einem Schaden (=Nichtbehandlung) gekommen wäre.
- Was muss der Arzt bei diesen Symptomen tun:
Die Leitlinien der Deutscher Gesellschaft für Neurologie, Diagnostik und „Therapie der Myasthenia gravis und des Lambert-Eaton-Syndroms"
Stand: September 2012
Hier
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-087l_S1_Myasthenia_Gravis_Lambert-Eaton_Syndrom_2013_1.pdf
Dazu
http://www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de/behandlungsfehler/25-beweislast-bei-haftung-fuer-behandlungs-und-aufklaerungsfehler
- Und vor allem wann (spätestens)?
3 Jahre beträgt die Verjährungsfrist
- …. (aber auch unserem Geldbeutel)... zum Beispiel die Muskelbiopsie oder Elektromyografie etc. …
Hier kommt ein materieller Schadensersatz in Betracht
Die letzte Frage:
- Da wir schon lange mit diesen Symptomen von Facharzt zu Facharzt sowie Hausarzt zu Hausarzt sowie Kliniken (Multimodale Schmerztherapie) laufen... besteht da die Möglichkeit schon an früherer Stelle anzusetzen?
Ja
- Hätten auch Hausärzte so etwas testen müssen?
Ja, er hätte sie zum Neurologen überweisen müssen.
- Oder andere Fachärzte (welche Bereiche: Orthopädie, Neurologie, etc.)?
Ja, gilt das ober Gesagte
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen