sehr geehrte damen und herren, ich bin seit 1987 privat krankenversichert. bis zum 31.12.2003 war ich wegen selbständigkeit versicherungsfrei. seit dem 01.01.2004 bin ich angestellter und war weiterhin versicherungsfrei privat krankenversichert, da mein arbeitgeber die niedrigere jaeg (jahresarbeitsentgeldgrenze) ansetzte. zum 01.01.2007 hat mich mein arbeitgeber nun pflichtversichert, da ich mit 46.743 jahresentgeld unter der normalen jaeg von 47.200 liege. mein arbeitgeber ist der meinung, daß für mich nun doch nicht die niedrige jaeg gilt sondern die normale, da ich am 31.12.2002 zwar privatversichert war, aber nicht angestellter. desweiteren wurden keine bonifikationen, gewinnbeteiligungen und provisionen in der berechnung meines regelmäßigen jahresarbeitsentgeldes berücksichtigt obwohl ich diese regelmäßig seit 2004 erhalte und auch für 2007 feststeht, daß ich diese wieder erhalten werde. Frage1: gilt die niedrige Jahresarbeitsentgeldgrenze für mich? Frage2: muss mein arbeitgeber bonifikationen (1-2 mal im jahr), gewinnbeteiligungen (1 mal jährlich) und monatliche provisionen aufgrund der regelmäßigkeit (mind. einmal jährlich) bei der beurteilung der krankenversicherungspflicht mit einbeziehen?