4 Monate nach Leitungsreparatur erneute Undichtigkeit
vom 3.10.2005
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ebenso wurde die Kellerwand von einer Spezialfirma getrocknet, so dass insgesamt recht hohe Kosten entstanden sind, die z.T. die Gebäudehaftpflichtversicherung, Z.T. auch die Erbengemeinschaft getragen hat. Nun, vier Monate nach der Reparatur, ist im Keller an derselben Stelle wieder Wasser ausgetreten und es ist auch bereits wieder die Kellerwand beschädigt worden, d.h. genau derselbe Schaden ist wieder aufgetreten. ... Meine Frage ist daher, welche Rechte wir gegen die Sanitätfirma haben und wie wir am Besten vorgehen sollten, um diese Rechte evtl. vor Gericht geltend machen zu können, falls diese sich nicht einsichtig zeigt?