Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ich richtig verstehe, haben Sie einen Kaskoschaden nach KVA bzw. Gutachten abgerechnet.
Dies ist durchaus "rechtens", wenn es sich tatsächlich um einen Versicherungsfall gehandelt hat, wie Sie sagen. Da die Versicherung einen Gutachter eingeschaltet und den Schadensbetrag auch ausgezahlt hat, bestehen auch von Seiten der Versicherung offenbar keine Bedenken, dass ein ersatzfähiger Versicherungsfall eingetreten ist.
Das Verhalten Ihres Patenonkels ist daher nicht recht verständlich. Woher dieser seine Zweifel und Vorbehalte hat, kann hier natürlich nicht geklärt werden.
Bis zur Umschreibung des Fahrzeugs werden Sie ihm die Versicherungsbeiträge erstatten müssen, da dies der zumindest schlüssig getroffenen Vereinbarung entspricht. So haben Sie es in den vergangenen Jahren schliesslich auch gemacht.
Wenn Sie nun als "wirtschaftlicher Eigentümer" des Fahrzeugs angesehen werden können, weil Sie die Unterhaltungskosten stets getragen haben und auch ausschliesslich den Wagen genutzt haben, so können Sie durchaus eine Anspruch auf Ersatz des Schadens gegen Ihren Patenonkel haben. Sollten Sie also verklagt werden, dann können Sie dem Anspruch auf die Versicherungsbeiträge Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung aus dem Schadensfall entgegenhalten.
Sie sollten sich im Falle einer Klage auf jeden Fall anwaltlich vertreten lassen, damit Ihre Rechte gewarht werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt