öffentlich Angestellter möchte kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
_______________________________________ Auszug aus dem TV-L (von GEW-Seite) Am 1. ... Kündigung Es gelten folgende Kündigungsfristen: Im ersten Jahr ein Monat zum Monatsende, nach einem Jahr sechs Wochen, nach fünf Jahren drei Monate, nach acht Jahren vier Monate, nach zehn Jahren fünf Monate und nach zwölf Jahren sechs Monate jeweils zum Ende des Quartals.