Erbschaftsteuer - Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
zu § 13c Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/__13c.html) folgende Frage: Wenn das betreffende Hause bis kurz vor dem Tod vom Erblasser bewohnt wurde, zum Zeitpunkt des Todes (April 09) leerstand, und in Zukunft vermietet werden soll, kann dann von diesem Paragraphen Gebrauch gemacht werden (Abschlag von 10%)?