Gewerblicher Verkauf von Markenartikeln / Garantie
vom 22.9.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Musiol / Lütjensee b. Hamburg
Guten Tag, bei meiner folgenden Frage geht es mir nicht um eine Bewertung über den kaufmännischen Sinn oder Unsinn, sie dient lediglich dazu, Entscheidenes über das Garantierecht zu erfahren, was für mich als gewerblicher Onlinehändler von Wichtigkeit wäre. ... Oder bin ich, obwohl Händler, als Erstkäufer wie ein Endverbraucher anzusehen? ... A) Muß im Falle einer Garantiewahrnehmung der Hersteller mich als Händler akzeptieren, obwohl ich keine Geschäftsbeziehung zu ihm unterhalte, er mich vermutlich nicht einmal kennt?