privater Darlehensvertrag
vom 10.2.2011
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ist der Mahnbescheid, aus dem die Klage folgte, überhaupt anfechtbar bzgl. einer schriftlich nicht erfolgten Kündigung des Darlehens? ... Oder bedarf es nach dem erfolgten Schuldanerkenntnis keiner schriftlichen Kündigung des Betrages, da es sich numehr nicht mehr um ein zurück zu forderndes Darlehen handelt, sondern um einen "normalen" Geldbetrag?