Geschäftsführer zweier Unternehmen (GmbH's) Schweiz // Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde ab 01.01.2016 bei zwei Unternehmen die Position des Geschäftsführers übernehmen. Ich bin an keinem der beiden Unternehmungen durch Anteile oder ähnliches beteiligt und werde im Rahmen eines Anstellungsvertrages jeweils als Geschäftsführer von den Gesellschaftern angestellt. Wohnort und Lebensmittelpunkt ist Deutschland (Großraum Frankfurt am Main), dort werde ich auch meinen gemeldeten Wohnsitz haben.