Das Problem sehe ich jetzt in der Klausel im Arbeitsvertrag. ... Zu diesem Zweck bietet der Arbeitgeber Schulungen, insbesondere im Bereich der CAD-Systeme an, an denen der Arbeitnehmer teilnimmt. ... Endet das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitnehmers, ohne dass hierfür ein vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund gegeben ist, so ist der Arbeitgeber wahlweise berechtigt, die auf dem „Schulungs-Verrechnungskonto" vorhandenen Zeiten mit einem Arbeitszeitguthaben oder einem Resturlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu verrechnen oder auch die vorhandenen Zeiten als Fehlzeiten zu behandeln und von der Vergütung für den Austrittsmonat in Abzug zu bringen. ---------------------------------------------------------------------- Meine Frage ist nun: Ist es erlaubt, dass der Arbeitgeber diese Schulungszeit vom Gehalt einfach abzieht?