Hallo,Ich habe folgene Frage.Meine Mutter 89J,dement geht zu Tagespflege.Bekommt Grundsicherung im Alter.Aufgrund der Demenz wohnt bei mir zu Untermiete.Ich als Tochter bin verheiratet.Wir als Ehe haben vor der Eheschliessung Gütertrennung notariell vereinbart.Weil die notwendige Unterkunft und Verpflegungkosten ,mit die 125 euro von der Pflegekasse nicht abgedeckt sind habe ich bei zustäniger Sozialamt den Ausgleich beantragt.(Mutter Pflegegrad 4,die notwendigkeit der Tageseinrichtung ist bestätigt).Diese Hilfe ist auch bewilligt worden.Es handelt sich um ca 200 Euro im Monat.Diese Bewilligung folgt nächste Schreiben von zuständige Stell für Unterhalt.Ich und mein Ehemann sind aufgefordert Erklärung für unsere Einkommen ,Sparvermögen e.t.c. zu vorlegen.jetzt die Frage muss mein Ehemann trotz Gütertrennung das tun?