Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Zunächst muss die Ehe Ihrer Freundin beendet werden. Hierfür existieren zwei Möglichkeiten:
Entweder wird die Aufhebung der Ehe beantragt, sofern es sich tatsächlich von Anfang an um eine Scheinehe handelte. Der Vorteil dieses Weges ist, dass dieser Antrag sofort gestellt werden kann und die Ehe somit rasch beendet sein wird. Der Nachteil ist, dass die Folge sein wird, dass gegen Ihre Freundin und ihren Ehemann Strafverfahren wegen Führung einer Scheinehe eingeleitet werden werden und dies Schwierigkeiten bei der erneuten Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis durch Ihre Freundin bedeuten wird.
Oder aber die Ehe wird ordnungsgemäß geschieden, womit die Problematik der Scheinehe umgangen würde. Dies setzt jedoch die Einhaltung eines Trennungsjahres voraus. Da die Eheleute jetzt gerade erklärt haben, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehe, könnte das Trennungsjahr erst jetzt starten. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag erst in einem knappen Jahr gestellt werden könnte. Ihre Freundin und ihr Ehemann müssten jedoch schon die Trennung der Ausländerbehörde bekannt geben und die Ausländerbehörde würde schon während der Trennung aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Ihre Freundin einleiten, da Ihre Freundin nur aufgrund der ehelichen Lebensgemeinschaft mit ihrem Ehemann in Deutschland bleiben durfte.
Ihre Freundin sollte, unabhängig davon, welchen Weg sie geht, für die Kommunikation mit der Ausländerbehörde einen Rechtsanwalt einschalten. Hierdurch kann der Entscheidungsprozess in der Ausländerbehörde bis zu dem Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung erheblich verzögert werden, möglicherweise bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Ehe beendet wird. Anschließend - die Beendigung der Ehe müsste allerdings noch seitens der thailändischen Behörden anerkannt werden - könnten Sie und Ihre Freundin heiraten, wodurch Ihre Freundin ein erneutes Aufenthaltsrecht für Deutschland erhielte. Im Idealfall bliebe ihr also eine Ausreise nach Thailand erspart.
Sollte dieser Idealfall nicht eintreten und Ihre Freundin eine Ausweisungsverfügung mit einer Einreisesperre erhalten, dann sollte Ihre Freundin der Ausweisungsverfügung Folge leisten und freiwillig ausreisen; ferner müsste eine Befristung der Einreisesperre beantragt werden. Dieser Antrag, der an die Ausländerbehörde zu richten ist, kann zeitgleich mit der Beantragung eines neuen Visums bei der deutschen Botschaft in Thailand gestellt werden. Die Ausländerbehörde wird diesem Antrag entsprechen und die Einreisesperre auf den Tag der Erteilung des neuen Visums befristen, wenn der Visumserteilung ansonsten keine Hindernisse - etwa, dass es sich bei der neuen Ehe mit Ihnen wieder um eine Scheinehe handelt - entgegenstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation geben. Für eine Nachfrage stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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