Sehr geehrte Damen und Herren, Vor einer Woche erhielt ich ein Schreiben von der Familienkasse, indem ich aufgefordert wurde, dass gesamte Kindergeld seit September 2017, welches ich fuer meine beiden Kinder erhalten habe, an die Familienkasse zurueckzuzahlen. Die Begruendung lautete, dass ich laut Paragraph 62EstG keinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik habe. Seit September 2017, studiere ich mit Auslandsbafoeg in Portugal.