Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie haben aufgrund Ihres Wohnsitzes in den USA sämtliche Einkünfte in den USA zu besteuern; auf Ihre doppelte Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.
Eine Abgeltungssteuer fällt auf Kursgewinne bei Aktienverkäufen somit in Deutschland nicht an.
Einen Freistellungsantrag sollten Sie nicht stellen; dies ist das falsche Instrument.
Weisen Sie der deutschen Bank nach, dass Sie als Erbe Wohnsitz in den USA haben.
Die Kursgewinne sind in den USA zu besteuern und im Rahmen Ihrer Steuererklärung an die IRS anzugeben. Hier muss im Einzelnen pro Aktie geprüft werden, ob ein short term gain oder long term gain vorliegt. Der besteuerbare Betrag ist der Verkaufspreis minus Anschaffungspreis.
Auf Fragen des Erbschaftsteuerrechts können vorliegend nicht eingegangen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt