Umstellung von Stiefkind-Adoption auf Erwachsenenadoption
vom 4.11.2022
für 61 €
Auf Nachfrage beim Familiengericht wurde ich gebeten, jetzt einen neuen Antrag, nun auf Erwachsenenadoption, über den Notar zu stellen. 1) Ist es richtig, dass mein Sohn in diesem Fall durch die Erwachsenenadoption die Deutsche Staatsbürgerschaft erhält, weil ein Antrag auf Stiefkind-Adoption vorausging, als er noch minderjährig war? Ich weiß, es spielen hier noch andere Faktoren eine Rolle, die anderen Voraussetzungen sind erfüllt (langjährige Vater-Kind-Beziehung, ich bin deutscher Staatsbürger usw.). 2) Müssen wir den Antrag auf Erwachsenenadoption über einen Notar stellen?