Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauher ein Grundstück erwerben kann, das mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bzw. einem anderen allkauf-Haus bebaut werden kann. -- Mir war das "kann" zu schammig, da man daraus auch lesen könnte, dass Allkauf uns jedliches Grundstück vorschlagen kann, dass wir dann auch bebauen müssen. ... Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB zur Kündigung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag, soweit im vor 82,575 liegenden Vertrag nichts Anderes bestimmt ist. ... Müssen wir wirklich bis zum XX.XX.XXXX warten, bevor wir einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können?