ist eine Änderungskündigung gleich zu behandeln wie eine normale Kündigung?
vom 9.3.2015
25 €
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beantwortet von
Nun steht mir wohl eine Änderungskündigung ins Haus, da aufgrund des starken € die Löhne angepasst werden sollen. a) Wenn ich den neuen Vertrag NICHT annehme, gilt dann diese Änderungskündigung wie eine normale Kündigung und ich muss das Geld nicht zurückzahlen?