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1.392 Ergebnisse für arbeitsvertrag lohn

ist eine Änderungskündigung gleich zu behandeln wie eine normale Kündigung?
vom 9.3.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun steht mir wohl eine Änderungskündigung ins Haus, da aufgrund des starken € die Löhne angepasst werden sollen. a) Wenn ich den neuen Vertrag NICHT annehme, gilt dann diese Änderungskündigung wie eine normale Kündigung und ich muss das Geld nicht zurückzahlen?
Minusstunden-Annahmeverzug
vom 5.9.2025 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Werkstudent im Einzelhandel. Mir wurden Minusstunden eingetragen die dadurch entstanden sind, dass ich im Dienstplan für zu wenige Schichten eingetragen wurde. Der Arbeitgeber möchte nun das ich diese nacharbeite, da es meine „Aufgabe ist auf die Stunden zu kommen".
LOHNKÜRZUNG Bundeswehr
vom 14.1.2015 30 € Historischer Preis
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Guten Tag.Ich bin seit ca 30 Jahren im öffentlichen Dienst bei der Bundeswehr und übe seit ca 15 Jahren Tätigkeiten der Lohngruppe 5 aus.Mein Vorgesetzter übergeht mich seit zig Jahren .Bis ende Juni 2014 hatte ich die Lohngruppe 3a und habe dann seit Juli2014 die Lohngruppe 4.Vor ein paar Jahren erwähnte Ich mal daß Ich die Tätigkeit nicht mehr ausführen wolle,wenn es mir nicht vergütet wird.Darauf hin wurde mir unmißverständlich erklärt,daß ich Bundeswehrführescheine habe und die Tätigkeiten ausführen müsse,da es sonst Arbeitsverweigerung und somit ein Kündigungsgrub´nd wäre.Für eine Antwort wäre Ich sehr dankbar
Bin ich gekündigt, oder nicht?
vom 20.11.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich arbeite seit 01.11 2012 bei einem kleinenambulanten Pflegedienst. Wir fahren ausscxhließlich mit dem Fahrrad. 3 tage solte die Einarbeitung sein.Mein Problem war, dass ich die Straßen nicht auf anhieb fand. 2 mal bin ich auch mit dem Fahrrad auf nassem Laub ausgerutscht und gefallen.Man zwahg mich an 2 freien Tagen zur Arbeit zwecks angeblicher weitere Einschulung. Ausdeücklich stand im <Mail dies sei ein Hilfsangebot und keine Kontrölle.
RÜCKFORDERUNG ÜBERZAHLUNG
vom 27.1.2013 40 € Historischer Preis
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MEIN ARBEITGEBER HAT MIR FAST 2 JAHRE LANG BRUTTO MONATLICH MEHR GEHALT ABGERECHNET UND NETTO MEHR AUSGEZAHLT ALS MIR ZUSTAND: ICH HABE DIES ERST JETZT BEMERKT UND SOFORT NACHGEFRAGT: DAS GELD HABE ICH BIS AUF DEN LETZTEN MONAT AUSGGEGEBEN: NIUN VERLANGT MEIIN ARBEITGEBER SOFORTIGE RÜCKZAHLUNG VON RUND 10:000 EURO (BRUTTOBETRAG PLUS ARBEITGEBERANTEILE ZUR GESETZL: SOZIALVERSICHERUNG: FRAGEN:: !: MUSS ICH DIESEN BETRAG ZURÜCKZAHLEN (FEHLER ARBEITGEBER) ? 2: KANN ICH VERLANGEN; DASS ICH IN RATEN ZURÜCKZAHLEN KANN ?
Umwandlung Festgehalt in Stundenlohn
vom 18.12.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo! Ich arbeite als Sozialpädagogin in einem Pflege- und Sozialdienst zu einem gleichbleibenden Monatsgehalt bei gleichbleibender Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche. Im Zuge der Einführung des Mindestlohns muss mein Arbeitgeber nun einen Großteil der Belegschaft des Bereiches Pflege nun mit einem höheren Stundenlohn bezahlen.
Werkvertrag kündigen da Kunde vorigen Auftrag nicht zahlt
vom 11.8.2014 51 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Szenario: Freiberuflicher Softwareentwickler E bekommt von Softwarefirma S den (Erst)Auftrag, bei der Entwicklung eines Softwarepakets gewisse Subsysteme zu programmieren. Vertraglich vereinbart ist Zahlungsfälligkeit eines Betrags X nach Abnahme der Subsysteme durch S. E erledigt diese Aufgabe, alles wird erfolgreich durch S abgenommen, E schreibt seine Rechnung.
bezahlung von urlaubstagen
vom 5.7.2007 20 € Historischer Preis
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guten tag, ich habe von januar bis april 2007 25 h pro woche, im mai und juni 2007 30 pro woche und im juli 2007 werde ich bis 13.7.07 35 h pro woche arbeiten. vom 16.07. bis 3.08.2007 habe ich urlaub. nun erhielt ich die mitteilung, dass ich für den juli das gehalt wie für 30 h erhalten würde. begründung: tage vom 02.07.07 bis 13.07.07 werden mit 35 h gerechnet, die urlaubstage vom 16.07. bis 31.07.07 werden mit 25 h berechnet, was einen mittelwert von 30 h ergibt und daraus sich die bezahlung des monats juli mit 30 h pro woche ableitet. ist das rechtlich korrekt so, vor allem unter dem aspekt, dass ich ja schon 2 monate vorher nicht 25 h, sondern 30 h pro woche gearbeitet habe. im august werde ich dann 30 oder 25 h arbeiten, das steht noch nicht ganz fest. mit freundlichem gruß k.k.
Rückkehr aus Elternzeit- Bruttogehalt gemindert- geht das?
vom 26.4.2010 45 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Elternzeit ist bald vorbei, der Zusatzvertrag liegt auf dem Tisch. Bei der Rückkehr in das Berufsleben nach meinem ersten Kind habe ich Betrag X ( Grundgehalt, basierend auf 40 Stunden, heruntergerechnet auf 25 Stunden) erhalten. Nach meinem zweiten Kind ( jetzige Situation) soll ich Betrag X abzüglich 10% erhalten, die in einer "freiwilligen Zulage" wieder hinzugerechnet werden, so dass mein Gesamtbrutto gleichbleibend ist.
Urlaubsanspruch 2014
vom 20.2.2015 25 € Historischer Preis
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Wir sind eine allgemeinmedizinische Praxis.. Wir Mitarbeiterinnen haben mehr Urlaub als uns gesetztlich zusteht.Das liegt daran, dass unsere Chefin immer in den Ferien Urlaub nimmt, da sie 2 schulpflichtige Kinder hat. Wir haben auch schon angeboten unsere Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, da wir ja nicht jeden Urlaub brauchen und nicht wegfahren.
Gründung einer Ein-Mann-GmbH und dabei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse
vom 8.1.2018 150 € Historischer Preis
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Hallo, ich bin seit 10 Jahren Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse mit dem aktuellen Höchstbetrag von ca. 780,- versichert. Aktuell plane ich in den nächsten zwei Monaten aus den verschiedensten Motiven eine GmbH zu gründen, beziehungsweise mein jetziges Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Wie ich feststelle ist die Thematik GmbH sehr umfangreich und hierbei stellt sich für mich eine Frage besonders in den Vordergrund.
Fristlose Kündigung von Arbeitnemer nach unwideruflicher Freistellung
vom 22.7.2007 30 € Historischer Preis
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Auf Grund eines anstehenden Arbeitgeberwechsels habe ich meine Kündigung abgegeben. Danach hat der Arbeitgeber eine unwiederrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungszeit ausgesprochen. Nun möchte ich bei dem neuen Arbeitgeber aber früher anfangen, da die Kündigungsfrist ein halbes Jahr beträgt.
Rückzahlung Studiengebühren nach Kündigung durch AN
vom 4.9.2023 für 49 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meiner Firma zum 31.08.2023 ordentlich gekündigt. Zuvor war ich 9 Jahre in der Firma beschäftigt und entschloss mich im Dezember 2017 berufsbegleitend ein Fernstudium zu beginnen. Während meines Fernstudiums wurde in der Firma ein Programm ein Leben gerufen, welches eine Bezuschussung bzw.
Gehalt nachfordern?
vom 3.7.2015 30 € Historischer Preis
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"Midijob" und einen Arbeitsvertrag, in dem folgendes steht: "Die Arbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Woche. [...]
An Spezialisten: Kündigung eines Schwerbehinderten (wegen Betriebsaufgabe)
vom 24.2.2013 98 € Historischer Preis
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Eckdaten kurz zusammengefasst: -AG: Kleinbetrieb (Generationen-Familienbetrieb): Bäckerei-Konditorei -Es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag -Das Arbeitsverhältnis besteht seit November 1989 -40 Stunden-Woche laut Gehaltsabrechnung / 28 Tage Jahresurlaub laut Urlaubsabrechnung -AN: amtlich festgestellte Behinderung zu 70% (Schwerbehindertenausweis ist unbefristet) -Kündigung am 25.
zuviele Kündigungen auf einmal.....
vom 2.9.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
ich war seit 2 jahren bei einem unternehmen, mit einem arbeitsvertrag als verkäufer für 2 jahre befristet beschäftigt... in gleichem unternehmen und an gleicher stelle war ich ca. 9 jahre unbefristet tätig... (zwischenzeitlich 2 jahre andere beschäftigung...) weiterhin wurde ich 1 woche nach eintritt als filialleiter eingesetzt... der arbeitsvertrag wurde nicht geändert und ich blieb auf dem papier weiterhin verkäufer mit verkäufergehalt (1500,-€ brutto)... als es nun anfang august um eine verlängerung meines vertrages ging, fragte ich nach einer gehaltsanpassung... daraufhin erhielt ich am 9.08. die schriftliche mitteilung, dass mein befristeter vertrag nicht über den 30.09. verlängert wird und ich ab sofort von meinen aufgaben freigestellt bin... dem widersprach ich an ort und stelle und teilte mit, bis zur arbeitsgerichtlichen klärung die arbeit fortzusetzen... daraufhin drohte mir mein chef ein hausverbot an... seitdem setzte ich keinen fuss mehr in die unternehmensräume!!! gestern wurde ich erneut ins unternehmen bestellt und bekam dort eine ausserordentliche kündigung... als begründung dafür wurde das fehlen einer von mir für einen kunden bestellten ware genannt... ich erklärte wahrheitsgemäss, dass ich nichts damit zu tun habe... aufgrund eines versehens vom hersteller als kundenname mein nachname (als verkäufer steht immer mein name neben dem kundennamen auf der bestellung). weiterhin wurde als grund angeführt, dass ich geld aus dem kassenbestand in meinem besitz habe... dieses geld war aber lediglich von mir unter zeugen und gegen quittung aus der kasse genommen worden und sollte eigentlich vom noch ausstehenden lohn abgezogen werden... nun zu meinen fragen: dass die befristung des arbeitsverhältnisses nicht rechtens war, ist mir bereits klar!!!!!