Einseitige Gehaltsminderung (AT Vertrag) vom Arbeitgeber
vom 13.1.2017
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Da ich einen außertariflichen Arbeitsvertrag (AT) habe und seit mehreren Jahre keine Gehaltserhöhung erhalten habe, habe ich auch nicht beim Arbeitgeber (Großkonzern > 5000 Mitarbeiter) nachgefragt und dies stillschweigend/erfreut akzeptiert. ... Nun das Problem: Im Zuge eines in 2016 angebotenen Aufhebungsvertrages hat die Firma mir nun mein Gehalt um diesen Betrag (12,5 %) gekürzt mit der Begründung die damalige Gehaltserhöhung basiere auf einer Erhöhung der Arbeitszeit von 35 h auf 40 h (mathematisch nachvollziehbar 5 h = 12,5 %).