Mir werden, trotz eines amtlich festgestellten ruhenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld I, keine Leistungen erbracht, deren Ausbleiben soziale Not begründen und deren strafrechtliche Relevanz ich hier erfragen möchte. ... Von der Bundesagentur für Arbeit Neubrandenburg werden auch ergangene Bescheide nicht beachtet und wider besseren Wissens gehandelt, sprich meine arbeitsuchend- arbeitslosführung wurde, ohne meine Kenntnis, wider besseren Wissens eliminiert und mir nahe gelegt, trotz erbrachter Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung, doch Leistungen nach SGB XII zu beantragen, obwohl entsprechender Behörde bekannt ist, dass dieser Antrag ein grob vorsätzlicher Betrugsversuch wäre.