Rücktritt aus mündlichem (Vor-?)Mietvertrag
vom 27.7.2005
20 €
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Daher möchten wir auch auf die Mietforderungen nicht eingehen, da wir den schriftlich vereinbarten Vertrag nie unterschrieben haben. Die Frage ist nun: Ist tatsächlich ein, wie der potenzielle Vermieter meint, mündlicher, rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden? Denn der schriftliche Vertrag war vom Vermieter angekündigt, ist aber nie zustande gekommen.