Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Streitwert liegt letztlich bei einer etwaigen Schadensumme bzw. bei Unterlassung muesste er entsprechend angesetzt werden.
Ein Mietvertrag besteht auch muendlich und kann nur einvernehmlich geändert werden.
Natuerlich koennen Sie diesen kuendigen. Fristlos wegen Zahlungsverzuges, soweit 2 Mieten dann in Rueckstand sind. Und ordentlich nach § 573a BGB
, da es um eine Einliegerwohnung im gemeinsamen Haus wohl geht.
Ich rate dringend an, einen Anwalt einzuschalten, um alle Details zu beachten. Aber natürlich koennen Sie sich auch selbst zunaechst versuchen. Ich wuerde als Anwalt eine Aenderungskuendigung durchführen - mit dem Angebot eines neuen Vertrages und alternativ einer Kündigung.
Natürlich koennen Sie die Schaeden ersetzt verlangen, jedoch tragen Sie insofern die Beweislast.
Sie wollen mich mandatieren? Dann kommen Sie bitte via meiner Kanzlei-Email auf mich zu. Sie finden Sie in meinen Kontaktdaten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen