Meine Fragen bezüglich Umbau/Sanierungsarbeiten des zur Wohnung gehörenden Balkons kann ich etwas näher beschreiben: Ich wohne in einen mehrstöckigen Miethaus, an dessen Außenfassade Befall von Grauschimmel festgestellt wurde, in der Vergangenheit andere Mieter den Vermieter auf den Umstand hinwiesen, zur Abstellung aufforderten und nunmehr der Vermieter gerichtlich zur Sanierung der befallenen Fassaden und Balkone aufgefordert wurde. ... Bis hierher ist das von anderen Mieter angestrengte Sache, von der ich erst unmittelbar vor Antritt einer geplanten Urlaubsreise durch das Vermieterschreiben erfuhr; was mich interessiert, welche Mietminderung für eine Standzeit der vollständigen Einrüstung von zwei Monaten anzusetzen wäre. ... Für mich kommt einschränkend hinzu, daß ich beruflich durch Teilnahme an Mehrschichtsystem den Zeiten für Arbeiten und Lüftung nur eingeschränkt ausweichen kann, fehlende Lüftungsmöglichkeitenn während der Sommermonate und Südlage der Wohnung werden m.E. zu einer schnellen Aufheizung und zusätzlicher Belastung führen, trotz vor Jahren ausgeführter Fassadendämmung und hellem Außenanstrich.