Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1.) Müssen die o.g. überhöhten Kosten für Treppenhausreinigung akzeptiert werden, oder welche Möglichkeiten gibt es ?
Sie sollten die Belege verlangen. Wenn die Gegenseite keine Belege vorlegen kann, sollten Sie den entsprechenden Kostenpunkt nicht bezahlen oder als gütlichen Vergleich die Kosten des Vorjahres überweisen.
2.) Ist die "Verlängerung" der Heizkosten-Periode auf 15 Monate zu akzeptieren, zumal die Abrechnung zunächst kein Ablesedatum enthielt (elektron.Ablesung ohne Quittung, per Funk) ?
Es sind die Nebenkosten des Nebenkostenabrechnungszeitraumes 2008 zu berechnen und zu bezahlen. Daher ist eine eigenmächtige Verlängerung um drei Monate nicht zulässig bzw. Sie müssen diese zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlen. Die drei Monate des Jahres 2009 sind erst für die nächste Nebenkostenabrechnung zu berechnen.
3.) Können wir einen "gerechteren" Schlüssel für die Heizkosten verlangen (z.B. 30/70 %) ?
Der Heizkostenschlüssel ist üblicherweise im Mietvertrag vereinbart. Ich rege an, den Vertrag auf eine entsprechende Regelung hin zu durchsuchen. Wenn er darin geregelt ist, können Sie ihn nur durch eine Neuverhandlung des Mietvertrages ändern. Dann sind Sie auf ein entsprechendes Entgegenkommen des Vermieters angewiesen. Dieser wird aber nur zustimmen, wenn die anderen Mieter/Eigentümer der anderen Wohnungen einer entsprechenden Änderung zustimmen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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