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Müssen die o.g. überhöhten Kosten für Treppenhausreinigung akzeptiert werden, oder welche Möglichkei

| 9. Januar 2010 00:37 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Tochter (25) hat am 12.12.09 Ihre Nebenkostenabrechnung für 01.01.2008 - 31.12.2008 erhalten. Gegenüber dem Vorjahr ist statt einer Rückzahlung eine hohe Nachzahlung fällig. Die ausgewiesenen Nebenkosten vor Umlage liegen im Schnitt ca. 40% über denen des Vorjahres. Nachdem sie Einwände telefonisch und schriftlich gegen die NK-Abrechnung geltend gemacht hat und bis zur Klärung einen Abschlag in Höhe von EUR 100 unter Vorbehalt (das war ihr eigener Vorschlag) überwiesen hat, hat der Vermieter zwei jeweils zweistündige Termine zur Akteneinsicht für alle Mieter, die Einwände haben, angeboten. Diese beiden Termine konnten wir nicht wahrnehmen. Da einige Mieter von starken Nachzahlungen betroffen sind (26 Parteien) ist der "Aufruhr" z.Z. entsprechend groß, d.h. einige haben Einwände erhoben.

Trotzdem kam folgendes heraus:
- für die Kosten der Treppenhausreinigung, die im Vorjahr (2007) EUR 1374 und in 2008 EUR 1912 betrugen, kann der Vermieter, eine kommisarische Hausverwaltung einer Erbengemeinschaft, keine Belege vorlegen.
- Eine Anfrage bei der Fa. ISTA, die die Heizkosten über elektron. Messgeräte abrechnet, ergab, dass zum 31.03.2009 abgelesen wurde. Damit ist der Zeitraum gerade um die heizkostenintensivsten Monate "verlängert" worden.
- Die Heizkosten sind wie im Vorjahr nach dem Schlüssel 50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten aufgeteilt.
Unsere Fragen:
- Müssen die o.g. überhöhten Kosten für Treppenhausreinigung akzeptiert werden, oder welche Möglichkeiten gibt es ?
- Ist die "Verlängerung" der Heizkosten-Periode auf 15 Monate zu akzeptieren, zumal die Abrechnung zunächst kein Ablesedatum enthielt (elektron.Ablesung ohne Quittung, per Funk) ?
- Können wir einen "gerechteren" Schlüssel für die Heizkosten verlangen (z.B. 30/70 %) ?

Die ab 01.01.2010 nach der Nebenkostenabrechnung erhöhten neuen Abschlagsbeträge hat unsere Tochter zunächst nicht angenommen. Ein weiterer Klärungstermin, den der Vermieter/Verwalter vorschlagen soll, steht aus.

9. Januar 2010 | 02:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

1.) Müssen die o.g. überhöhten Kosten für Treppenhausreinigung akzeptiert werden, oder welche Möglichkeiten gibt es ?

Sie sollten die Belege verlangen. Wenn die Gegenseite keine Belege vorlegen kann, sollten Sie den entsprechenden Kostenpunkt nicht bezahlen oder als gütlichen Vergleich die Kosten des Vorjahres überweisen.

2.) Ist die "Verlängerung" der Heizkosten-Periode auf 15 Monate zu akzeptieren, zumal die Abrechnung zunächst kein Ablesedatum enthielt (elektron.Ablesung ohne Quittung, per Funk) ?

Es sind die Nebenkosten des Nebenkostenabrechnungszeitraumes 2008 zu berechnen und zu bezahlen. Daher ist eine eigenmächtige Verlängerung um drei Monate nicht zulässig bzw. Sie müssen diese zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlen. Die drei Monate des Jahres 2009 sind erst für die nächste Nebenkostenabrechnung zu berechnen.

3.) Können wir einen "gerechteren" Schlüssel für die Heizkosten verlangen (z.B. 30/70 %) ?

Der Heizkostenschlüssel ist üblicherweise im Mietvertrag vereinbart. Ich rege an, den Vertrag auf eine entsprechende Regelung hin zu durchsuchen. Wenn er darin geregelt ist, können Sie ihn nur durch eine Neuverhandlung des Mietvertrages ändern. Dann sind Sie auf ein entsprechendes Entgegenkommen des Vermieters angewiesen. Dieser wird aber nur zustimmen, wenn die anderen Mieter/Eigentümer der anderen Wohnungen einer entsprechenden Änderung zustimmen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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