Schreibbüro: Abtippen (transkribieren) urheberrechtlich geschützter Werke
vom 13.11.2012
70 €
Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, darf ein Schreibbüro im Auftrag eines Auftraggebers für diesen und gegen Bezahlung vom Auftraggeber übermitteltes urheberrechtlich geschütztes Material (nur Text und Ton (Sprache, KEINE Transkription von Musik in Noten)), dessen Urheberechte NICHT beim Auftraggeber liegen, ABTIPPEN (transkribieren) und als Textdatei, gegebenenfalls in Form und Gestaltung der Vorlage angepasst, an den Auftraggeber liefern? Die schriftliche Versicherung des Auftraggebers, dass dieser nach Lieferung der Datei für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich ist, würde vorher eingeholt werden. Es geht also nur um den eigentlichen Vorgang des Abtippens gegen Bezahlung.