Ende vorigen Jahres beauftragte ich eine auswärtige Baufirma mein neues EFH zu dämmen und zu verputzen.Dies wurde mit einem Bauvertrag besiegelt der die üblichen 2% Verzugszinsen enthielt.Im Frühjahr dieses Jahres wurde mit den Arbeiten begonnen.Während der Bauphase nach ca.14 Tagen wurde ich darauf aufmerkasam gemacht , dass nach den Dämmarbeiten , also ca. 1-2 Wochen später noch ein Dachklempner Restarbeiten ausführen müsse, von denen ich nichts wusste bzw annahm , dass diese im Leistungsumfang der Baufirma enthalten waren. In der Kurzfristigkeit der Zeit war es mir nicht möglich so schnell für diesen verhältnismäßig kleinen Auftrag einen Dachklempner zu finden .Gern hätte ich ja bereits auch im Vorjahr dieses mit ausgeschrieben , wenn mir die Baufirma etwas davon gesagt hätte.Trotzdem habe ich es dann in Eigenleistung geschafft etwa 14 Tage später die Klempnerarbeiten fertig zu stellen.Ich informierte die Baufirma , dass die Arbeiten laut Vertrag weitergeführt werden könnten.Da dies weder in den nächsten Tagen noch Wochen oder bis dato erfolgte , habe ich mit der Fertigstellung eine weitere Firma beauftragt , die den Auftrag fertigstellte. Kann ich die Restsumme aus dem Vertrag als Vertragsstrafe fordern?