Rückwirkende Kündigung einer Kundin (Personal Training) aufgrund Krankheit
vom 8.2.2013
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Laut unseren AGBs wird zwar weiterhin abgebucht (s. u.), aber alle ausgefallenen Termine (es sind nur 4 pro Monat) können nachgeholt werden. ... Ich denke, dass unsere Regelung der AGBs, dass die Trainings nachgeholt werden können und somit für den Kunden nicht verloren sind (also keine Benachteiligung), nicht gegen diesen immer wieder gern zitierten BGB § 307, Inhaltskontrolle, verstößt. AGBs: "4.