Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Anhand einer Prüfung der Erfolgsaussichten eines Prozesses auf Zahlung des streitigen Betrages kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen:
Zunächst ist zu sagen, dass die Sperrung im Vorfeld – also ohne Ihnen den Betrag in Rechnung gestellt zu haben – unzulässig war, außer in den Ihnen vorliegenden AGB wäre eine entsprechende Regelung enthalten. Deren Wirksamkeit ist aber auch zweifelhaft.
Sollte Ihnen aber kein bezifferbarer finanzieller Schaden entstanden sein, so ist die vorstehende Erkenntnis bedeutungslos.
Natürlich hat der Dienstanbieter einen Nachweis über die angefallenen Leistungen und deren Preis zu erbringen. Dieser Pflicht ist O2 in Ihrem Fall zunächst nachgekommen. Es ist nun an Ihnen, den Beweis zu erschüttern. Dabei steht die Höhe des streitigen Posten fest. Auch diese müssen Sie widerlegen.
Dies könnte auf zwei Ebenen erfolgen: Zum einen weisen Sie nach, dass der Anbieter falsch abgerechnet hat. Das wird Ihnen nicht gelingen, da Sie kaum in die internen Abläufe bei 02 werden einsehen können.
Sie könnten Zeugen für Ihr Fernbleiben vom Telefon benennen. Dies würde im Zweifel aber nur beweisen, dass nicht Sie, sondern ein Dritter mit Ihrem Telefon die Leistungen in Anspruch genommen hat. Solange aber der Dritte nicht bekannt ist, werden Sie als derjenige, der für die Benutzung des Telefons verantwortlich ist, Anspruchsgegner bleiben.
Möglicherweise könnte ein Gutachten näheren Aufschluss darüber bringen, ob mit Ihrem Handy entsprechender Posten verursacht worden ist. Dies vermag ich leider nicht zu sagen. Hier sollten Sie sich mit der Industrie- und Handelskammer in Verbindung setzen und nach entsprechenden Gutachtern fragen. Für die Gutachterkosten müssten Sie zunächst aufkommen.
Bei der unsicheren Rechtslage können Sie entweder zahlen oder sich auf den Betrag verklagen lassen. Wenn Sie die letzte Variante wählen, sollten Sie ein auf das Telekommunikationsrecht spezialisierten Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen und vorher detailliert Ihre Erfolgschancen prüfen lassen. Möglicherweise kann durch Spezialkenntnisse im technischen Bereich noch etwas gewonnen werden. Dabei muss Kosten und Nutzen berücksichtigt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de