Nießbrauch/Wohnrecht
-Haus, das im Familienbesitz ist und von dem der Tochter z.Zt.eine Hälfte gehört(eine Wohnung wird von ihr+Familie bewohnt). Die erwähnte Immobilienzuwendung könnte mit einem Wohnrecht/Nießbrauch f.meineFrau kombiniert werden: Nutzung einer Wohnung oder eines Teiles d.Hauses entsprechend der Höhe der Zuwendung. Ich sehe 2 Möglichkeiten: a) durch Vereinbarung einer lebenslängl.Mietzahlung durch meine Frau,die beginnt,sobald sie in das Haus einzieht (z.B.wenn die vermietete Wohnung frei wird oder ihre Gesundheit es erfordert).Die Miete würde die der benutzten Wohnfläche entsprechenden Hausbetriebskosten einschließen.Keine Beteiligung an Instandhaltungs-u.Renovierungs- koten. b) MeineFrau erhält ein kostenloses Wohnrecht im 2-Fam.