Frage zu Schenkung / Erbrecht / Gläubigerbenachteiligung
vom 21.9.2014
45 €
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Die Bank, bei der der Hauskredit läuft, würde also auf den Restschulden (also auf der Differenz zwischen Darlehenshöhe und tatsächlichem Hauswert) sitzenbleiben. Nun zur eigentlichen Fragen: Wenn zum Zeitpunkt des Versterbens der Großmutter noch keine 10 Jahre seit der Schenkung vergangen sind, hätte die Bank dann ein Anrecht auf die Bausparverträge, sollte das Haus bis dahin noch immer über dem Wert belastet sein? Wäre die Schenkung also als eine Art Gläubigerbenachteiligung zu werten oder muss sich die Bank mit dem Haus als Gegenwert für den Kredit zufriedengeben?