Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sind Sie davor geschützt, dass Banken Ihre Sicherheiten einfach an Dritte abtreten und diese dann daraus gegen Sie vollstrecken, weil Sie dann jedenfalls gegen die Bank Regressansprüche hätten. Die Bank hat nämlich wegen des Darlehens- und Sicherungsvertrages gewisse Treuepflichten, die es verbieten, den Vertragszweck zu gefährden, indem Dritten Sicherheiten zur Verwertung abgetreten werden.
Hier hängt aber viel von der vertraglichen Regelung und einzelnen Klauseln (die eine solche Bankenpolitik erlauben) ab.
Schützen kann man sich vor solchen "Machenschaften" am besten durch frühzeitige anwaltiche Beratung und Vertretung bei oder vor dem Kreditgeschäft. Durch entsprechende Vertragsgestaltung kann man o.g. Risiken ohne Weiteres ausschließen. Wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist" (Kreditgeschäft bereits abgeschlossen) hilft ein Gespräch mit der Bank, evtl. kann man die Bank auch zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung überreden. Zudem sollten Sie sich keine überzogenen Sorgen machen. Es gibt in allen Lebensbereichen Risiken, die durch mediale Berichterstattung häufig überzogen (dargestellt) werden. So ähnlich auch Ihr Fall des Sicherheitenverkaufs an Dritte. Es mag solche Fälle geben, aber diese sind keinesfalls an der Tagesordnung, sondern stellen eher den Sonderfall dar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider
Rechtsanwalt
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