Meine Eltern haben im Jahre 1991 einen Kreditvertrag mit der KKB abgeschlossen. Wie wir alle wissen, wurde aus der KKB die Citybank und aus der Citybank die Targobank.
Der Kreditvertrag läuft auf meinen Vater und meine Mutter und hatte eine Laufzeit von 84 Monaten. Vertragsende regulär wäre somit 1998 gewesen.
Fakt ist, dass sich zwar aus Verzugsgründen mal das Inkassobüro eingeschaltet hat, aber es wurden immer Zahlungen geleistet. Es wurden immer wieder neue Vereinbarungen und neue Tilgungsraten vereinbart.
Meine Eltern sind beide Italiener. Meine Mutter hatte damals mit Ihrem ehelichen Namen unterschrieben und auch die jetzige Vereinbarung läuft auf Ihren ehelichen Namen. Wer das Italienische Heiratsrecht kennt, weiß, dass meine Mutter immer noch Ihren Geburtsnamen trägt, in Pässen und Ausweisen etc. Der eheliche Name gilt in Italien nicht. Da behält jeder seinen eigenen Namen.
Was ich wissen will: gibt es keinerlei Möglichkeiten, diesen Horrorvertrag ein für alle mal zu beenden?
Aus welchen Gründen auch immer:
1) weil der Vertrag mit der KKB abgeschlossen wurde und es die schon lange nicht mehr gibt
2) weil ein Kreditvertrag keine 26 Jahre lang laufen darf, wenn 7 vereinbart wurden
3) weil meine Mutter eigentlich gar nicht so heißt, wie es auf dem Vertrag steht
Gibt es irgendein Schlupfloch oder irgendeine Möglichkeit?
Meine Eltern haben sich getrennt. Mein Vater ist Hartz4 und kann den Kredit nicht mehr tilgen. Jetzt hat ihn meine Mutter an der Backe.
Meine Mutter bezahlt den Vertrag heute noch mit 80,00 € pro Monat ab und diese 80 € tun einfach weh.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Vertrag ist seit 1998 beendet, derzeit läuft "nur" die Tilgung der ausstehenden Forderung. Das bedeutet, dass Ihre Eltern jederzeit die Schulden bei der Bank mit einer entsprechend hohen Einmalzahlung tilgen können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Ihre Eltern eine Vereinbarung über einen langfristigen Tilgungsplan mit der Bank geschlossen haben.
Ich empfehle daher, die letzte Vereinbarung NACH Ende des Darlehensvertrages zu prüfen und zu prüfen, ob Ihre Eltern eine entsprechende Einmalzahlung zur sofortigen Tilgung der Schulden aufbringen können. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Dritte diese Einmalzahlung aufbringen können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.