In dem Zeitpunkt, in dem ich einen mangelhaften PKW kaufe (Mitte August 2005) oder in dem Zeitpunkt, in dem ich von den Mängeln Kenntnis erlange? (Beim Kauf im August bestand noch keine Rechtsschutzversicherung) (Bedingungen: http://www.adac.de/images/VRB%201999_tcm8-12332.pdf) Am 27.11.2005 habe ich von folgenden Mängeln Kenntnis erlangt und diese schriftlich per Einschreiben Rückschein dem Händler mitgeteilt und ihn zur Behebung der Mängel aufgefordert. ... Nach Verstreichen der Frist (die ich bis zum 13.12.) gesetzt hatte, habe ich ihm per Einschreiben Rückschein meinen Rücktritt vom Kaufvertrag mitgeteilt, ihn aufgefordert den PKW abzuholen und den Kaufpreis abzüglich der Nutzungen zurückzuerstatten.