Bei Mietminderung fristlose Kündigung erhalten, Vorfälle ignoriert.
vom 15.9.2004
15 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Nach erfolgter Darlegung der Situation und der Bitte um Abhilfe und einem persönlichen, einvernehmlichen Gespräch, wurde ein Anwalt beauftragt der uns hier wegen 2 monatiger Nichtzahlung der Miete fristlos im Namen der Erbengeminschaft zum 25.09.2004 gekündigt hat. Wir überlegen Widerspruch einzulegen und nun selbst fristlos der Erbengemeinschaft zu kündigen.