Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich aufgrund der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Eine Kündigung ist zwar eine sog. empfangsbedürftige Willenserklärung, sie bedarf jedoch keiner Annahme, um wirksam zu werden. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt - wovon im vorliegenden Fall wohl auszugehen ist - dann ist die fristlose Kündigung wirksam, sobald sie ihrem Empfänger zugegangen ist. Das Fitnessstudio ist somit auch nicht länger berechtigt, den Monatsbeitrag einzuziehen. Eine Frist, innerhalb derer Ihnen geantwortet werden muss, gibt es dementsprechend auch nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt