Ich beziehe mich auf meine bereits gestellte Frage unter http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafrecht-Oesterreich-Vorwurf-Diebstahl-und-Falschaussage-beim-Skifahren-__f170712.html Nun ist wider Erwarten nach der Einschätzung der Rechtsanwältin Post von der Staatswanwaltschaft gekommen mit dem "(...) ... Ganz unschuldig fühle ich mich natürlich auch nicht, daher die Fragen: - da beim Verfügungsberechtigten ein Name genannt ist, handelt es sich nun um Anzeige des "Opfers" oder kann es auch von Amtswegen der Bezirksstaatsanwaltschaft sein? ... Die 700 EUR kommen mir aber sehr hoch vor, da ja kein (materieller) Schaden etnstanden ist, die Polizei hat die Schi zusammen mit mir am Parkplatz anschließend eingesammelt. - Ich habe gelesen, dass die Staatsanwaltschaft auch noch zusätzlich von der Verfolgung zurücktreten kann, wenn der Beschuldigte den aus der Tat entstandenen Schaden wieder gutmacht.