Guten Tag,
Sie können dem GEZ-Mitarbeiter nur ein Hausverbot für Ihre Wohnung erteilen. Ihr Hausrecht erstreckt sich nicht auf Treppenhaus, Flure usw. Insoweit handelt es sich um »befriedetes Besitztum«, das im Gemeinschaftsgebrauch steht. Es müssten also alle Berechtigten (alle Mietparteien und der Vermieter) ein ausdrückliches Hausverbot gegenüber dem individuellen GEZ-Mitarbeiter aussprechen.
Die Begründung des Heise-Forennutzers, dass »Gebührenfahnder« überall unerwünscht sind, also quasi automatisch Hausfriedensbruch begehen, trägt nicht. Dagegen dürfte erstens die fehlende Klarheit eines solchen Verbots, zweitens die öffentlich-rechtlich Ermächtigung der GEZ-Mitarbeiter zur Überwachung der Einhaltung gebührenrechtlicher Vorschriften sprechen (§ 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Verbindung mit der jeweiligen landesrechtlichen Satzung). Bis zur Wohnungstür darf er also schon und muss sich dann mit Dienstausweis vorstellen. Hereingelassen werden muss er aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt