Für den Abkäufer entstehen die folgenden Rechte und Pflichten: - Der Abkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen und dem Nutzer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sofern das Fahrzeug den vom Nutzer angegebenen Daten entspricht. - Vor der Bezahlung hat der Abkäufer allerdings das Recht, das Fahrzeug auf Übereinstimmung mit der Datenbeschreibung zu prüfen und gemeinsam mit dem Nutzer eine Probefahrt zu machen. - Der Abkäufer hat den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges in bar oder nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien in anderer Weise, an den Nutzer zu entrichten. - Der Abkäufer hat weiterhin das Recht, anhand eines amtlichen Ausweispapieres des Nutzers zu prüfen, ob es sich bei diesem um den im Fahrzeugbrief eingetragenen Eigentümer handelt. - Der Abkäufer ist verpflichtet, die vom Nutzer vorgelegte Abgabequittung zu unterzeichnen wenn er das Fahrzeug erhalten hat. d. ... Der Nutzer ist berechtigt den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die erhobene Pauschale. c. ... Meine Frage: Wie kann ich von dem Vetrag zurücktreten, reicht ein einfacher Widerruf und ist die angedrohte Schadenspauschale rechtens?