Arbeitslosengeld II - Hartz IV Bedarfsgemeinschaft Eigentumsverhältnisse
vom 29.8.2004
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Hilfestellung zu nachfolgendem Sachverhalt wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mein Mann und ich sowie unser 10 Monate altes Kind leben derzeit lt. ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter in deren Einfamilienhaus zusammen.