Hm, ich hoffe hier kann man mir helfen ?! ich möchte meinen fall einmal schildern. ich habe meine ausbildung zum erzieher gemacht, schon während dieser zeit schien ich bei den lehrern nicht sehr beliebt, so wurde mir aufgrund des drucks von der schule nach einem praktikum das mit sehr gut beurteilt wurde die beurteilung auf gut geändert, obwohl der praxisanleiter in der einrichtung ein sehr gut gesehen hatte er mußte es aber ändern da er angst um seinen job hatte, es ging aber so weiter als ich streit mit meiner damaligen freundin hatte und die lehrerin zu der ich eigentlich vertrauen hatte alle internas die ich ihr anvertraut habe (hatte vorher nachgefragt ob sie schweigepflicht hat) nicht nur im kollegium sondern auch bei der freundin auusgeplaudert hat, machte freundin schluss. wie ich denke auch einf all von schweigepflicht bruch (weiss nicht genau wann dies verjährt) da ich dann mein anerkennungsjahr unterbrechen mußte, hat die schule den nächsten fehler gemacht, sie haben mich nicht daraufhingewiesen wie es für mcih weitergehen kann und haben sich nicht mehr gemdelt sie haben mich nicht über meine rechte informiert so verlore ich ca. 7 monate wo ich kein geld verdienen konnte, nach einem antrag bei der bezirksregierung erteilte man mir die ausnahme genehmig das anerkennungsjahr nochmals machen zu dürfen (schließlich stand ich zwischen 1 und 2 im praktischen) es lag wohl auch daran das ich mit presse gedroht habe ! was wirkung zeigte, immerhin war der tv sender an der story. ich absolvierte dann also mein neues jahr und habe dies voll durchgezogen ich habe bis auf eine aufgabe alles schriftlich wie verenbart ind er schule abgegeben wurde aber nicht zur endprüfung zugelassen, mitd er begründungd as ich durch meine krankheit (alles mit au) ca. 7 wochen in einem jahr keien lesitung gebrahct habe, aber ich habe in der praxis gefehlt, ich sollte die fehlende zeit kostenlos nacharbeiten, was ich ablehnte, ich habe abe rlaut vertrag der am 13.8.2009 auslief ein jahr gearbeitet !!