Rücktritt vom Mietvertrag wg Schimmel in neuer Whg?
vom 4.1.2005
30 €
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Das hat er abgelehnt, er meinte aber, ich könne ja kündigen, er rechne damit, bald einen Nachmieter zu finden, dann könne er mich „nach Zahlung der Miete für ca. 2 Wochen“ aus dem Vertrag entlassen. ... Bzw. unter welchen Umständen kann ich vom Vertrag zurücktreten? ... Ist es ratsam ein Sachverständigengutachten anzufordern, um ggf. gerichtlich feststellen zu lassen, dass der vorliegende Mangel mich von der Erfüllung meiner Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit?