Reparatur v. verstopftem Waschbecken
Hallo, in meiner Wohnung (das Mietverhältnis läuft allerdings morgen (01.02.2005) aus) war im Herbst letzten Jahres das Waschbecken im Badezimmer verstopft, das Wasser floß nicht mehr ab. ... Die Rechnung kam von der Vermieterin zurück mit der Begründung, daß sie nicht in der Zahlungspflicht ist, da im Mietvertrag stünde, daß kleine Reparaturen vom Mieter zu tragen seien. ... Zum Mietvertrag ist noch zu sagen, daß dieser keine Klauseln beinhaltet, bei dem der Mieter Reparaturkosten bis zu einem bestimmten Bertrag selber tragen muß.